Datenschutzhinweise Interdisziplinäre Frühförderstelle
Sie werden in Kürze ein Beratungsgespräch in unserer Frühförderstelle wahrnehmen und ggf. eine Frühfördermaßnahme für Ihr Kind in Anspruch nehmen.
Um das Beratungsgespräch gezielt vorzubereiten und die geeigneten Spielmaterialien und Medien vorzuhalten, die wir für eine erste Einschätzung des Sehvermögens und des Entwicklungsstandes Ihres Kindes benötigen, fragen wir Sie neben Ihren Kontaktdaten, wie Name und Adresse, auch nach dem Alter Ihres Kindes, und Ihre Einschätzung zum Sehvermögen und Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Tipp: Wenn der Kostenträger die Kosten für das geplante Erstgespräch, übernehmen soll, müssen wir ihm dies unter Mitteilung von Namen, Geburtsdatum und Adresse Ihres Kindes vorankündigen. Wenn Sie dies nicht möchten, tragen Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst.
Kommt es dann nach dem Erstgespräch zu einer Maßnahme der Frühförderung, werden für jedes Kind folgende weitere persönliche Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert und in der Verwaltung sowie der Frühförderstelle Akten angelegt.
Diese Daten umfassen verwaltungsrelevante Informationen für die Korrespondenz und Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern der Maßnahme, erforderliche medizinische Befunde (z. B. augenärztliche und ggf. weitere medizinische Befundberichte) sowie Informationen zur Planung und Dokumentation der pädagogischen Frühförderung (z. B. orthoptische Befundberichte über den Sehstatus, entwicklungsdiagnostische Ergebnisse, Förderpläne bzw. Förder- und Behandlungspläne, Besuchsprotokolle, Entwicklungsberichte). Die Datenhaltung geschieht teils in elektronischer Form und teils in Form einer Akte in Papierform.
Grundlage für die Datenerhebung und die weitere Datenverarbeitung wird in den §§ 35 SGB I und 67 a ff. SGB X sowie in der DSGVO gelegt.
Wenn die Beratung durch unsere Frühförderung nicht in eine regelmäßige Frühfördermaßnahme einmündet und es bei einer einmaligen Beratung bzw. wenigen Beratungsterminen bleibt, werden die erfassten inhaltlichen Informationen nach Abschluss des Beratungsprozesses gelöscht.
Wenn eine regelmäßige Frühfördermaßnahme erfolgt, werden die Daten entsprechend der der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach Beendigung der Frühförderung gelöscht.