Beteiligungskonzept für die Internatswohngruppen
- eine revolutionäre Idee?
Achim Kühne | Nach einem pädagogischen Tag der Internatskolleg*innen in 2019 zum Thema Partizipation entstand der mehrheitliche Wunsch, ein Beteiligungskonzept für den Internatsbereich zu erstellen. Eine Projektgruppe wurde auf den Weg gebracht und während der Konzepterstellung bekamen die Schüler*innen Möglichkeiten, sich zu beteiligen. Auch der Internatsrat wurde regelmäßig einbezogen. Mit Corona-bedingten längeren Unterbrechungen dauerte die Arbeit der Projektgruppe bis Anfang 2022 und seit dem Frühjahr 2022 wird das Konzept nun in den Wohngruppen zunehmend mit Leben gefüllt.
Gab es denn bis dahin keine Beteiligung in den Wohngruppen?
Selbstverständlich war es auch vorher schon übliche Praxis, die Schüler*innen an der Alltagsgestaltung in der Wohngruppe zu beteiligen und sie in viele Entscheidungen mit einzubeziehen und damit ihre Eigenverantwortung zu fördern.
Was ist denn dann neu?
Neu ist durch das Konzept, dass die Schüler*innen noch aktiver als bisher in die Alltagsgestaltung einbezogen werden sollen, indem zum Beispiel die Gruppenbesprechung in der Wohngruppe zu ihrem Forum wird, das Miteinander in der Gruppe gemeinsam zu besprechen und zu gestalten. Die pädagogischen Mitarbeiter*innen sollen sich dabei so weit es geht zurückhalten, die Entscheidungsprozesse möglichst nur begleiten und es ggf. auch mal aushalten, wenn etwas schiefzugehen droht. Vieles gelingt bestimmt, eventuell sogar verantwortungsvoller und nachhaltiger, wenn man es selbst entwickelt hat, aber vielleicht hat zum Beispiel die Planung einer gemeinsamen Gruppenaktivität auch mal nicht geklappt, aber man konnte die gemeinsame Erfahrung machen, was man beim nächsten Mal noch bedenken sollte.
Neu ist auch, dass die Möglichkeiten der Beteiligung, z. B. beim Regeln des sozialen Miteinanders, bei Neuanschaffungen für die Wohngruppe oder der Verausgabung von Gruppengeldern, erweitert wurden.
Können denn die Schüler*innen jetzt alles selber bestimmen?
„Ja, das wäre schön“, denken jetzt sicherlich einige Leser*innen. Aber die Revolution zur autonomen Selbstbestimmung bedeutet das Konzept nicht. Es gibt nämlich auch weiterhin übergeordnete Regeln und Grenzen wie beispielsweise das Jugendschutzgesetz, die Internatsordnung, den pädagogischen Auftrag der blista oder begrenzte finanzielle Spielräume. Aber der wesentliche Gedanke des Konzepts liegt nicht in den Grenzen, sondern den vielen Möglichkeiten und dem Wunsch nach hoher Beteiligung der Schüler*innen an der Gestaltung ihrer blista-Zeit. Und da das Konzept allen Schüler*innen barrierefrei zugänglich gemacht wird, gibt es nun eine Transparenz darüber, was alles möglich und gewünscht ist.