Vollzeitausbildung

Staatlich geprüfte Fachkraft der Blinden- und
Sehbehindertenrehabilitation

Wie kann ich ein Ordnungssystem für den Kleiderschrank anlegen? Wie finde ich den Weg zur Schule, zur Ausbildungsstätte, zum neuen Arbeitsplatz oder zum Bahnhof, Kino und Theater? Wie organisiere ich ohne visuelle Kontrolle meinen Arbeitsplatz? Reha-Fachkräfte (früher: "Rehabilitationslehrer" oder kurz "Reha-Lehrer") sind Experten für diese und viele weitere Fragen. Unsere Fachschule ist dafür die bundesweit einzige, staatlich anerkannte Ausbildungsstätte.

Gebühren deutlich gesenkt!

Ein herzliches Dankeschön an die Paul und Charlotte Kniese-Stiftung, durch deren Engagement wir den Eigenkostenanteil bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen deutlich senken können!

Teilnahme

Die Vollzeitausbildung an der staatlich anerkannten Fachschule für Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation dauert zwölf Monate. Die Teilnehmenden entscheiden sich  im Vorhinein für einen der beiden möglichen Schwerpunkte Orientierung und Mobilität (O&M) oder Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF).

Teilnahmevoraussetzungen

  • Nachweis über die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
  • abgeschlossene mindestens 3-jährige oder gleichwertige Berufsausbildung in einem pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen, sozialarbeiterischen, medizinisch-therapeutischen oder pflegerischen Beruf
  • berufliche medizinische Qualifikationen aus den Bereichen Optik, Orthoptik oder Optometrie können im Einzelfall eine Aufnahme an die Fachschule ermöglichen, wenn die Eignung für die Arbeit mit blinden oder sehbehinderten Menschen durch zusätzliche pädagogische, beraterische oder pflegerische Kenntnisse, berufliche Erfahrungen oder Zusatzqualifikationen nachgewiesen wird
  • eine mindestens 18-monatige Berufserfahrung im pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen, medizinisch-therapeutischen oder pflegerischen Bereich oder eine sechsmonatige pädagogische oder rehabilitative Tätigkeit mit Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung
  • physische und psychische Belastbarkeit.

Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen in verschiedenen medizinischen, psychologischen und pädagogischen Fächern bildet das praktische Lernen und Lehren den Schwerpunkt im breit gefächerten Curriculum.

Nach der schwerpunktunabhängigen Vermittlung der Grundlagen der Rehabilitationspraxis, erfolgt der fachpraktische Unterricht im gewählten Fach (O&M oder LPF). In Lern- und Lehrsimulationen unter der Augenbinde und mit speziellen Brillen, die unterschiedliche Seheinschränkungen simulieren, erlernen die Studierenden wesentliche blinden- und sehbehindertenspezifische Strategien und Techniken.

Das eigene Erleben der entsprechenden Strategien und Methoden schafft die Basis, um die erlernten Techniken an andere zu vermitteln. Parallel werden im Unterricht in theoretischen Fächern u.a. medizinische, psychologische und pädagogische Grundlagen vermittelt. Weitere Unterrichtsinhalte und –fächer in dieser Phase beziehen sich auf Konzepte, Methoden und Medien sowie auf berufskundliche und berufspraktische Themen.

Im letzten Drittel der Ausbildungszeit erfolgt der Einstieg in die eigene Lehr- und Unterrichtspraxis mit blinden und sehbehinderten Klienten. Hier werden die Studierenden regelmäßig von den Ausbildern im Unterricht begleitet und angeleitet. Die Unterrichtspraxis kann entweder in Marburg mit Klienten der blista erfolgen oder unter bestimmten Voraussetzungen an einer anderen Einrichtung / Institution für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung geleistet werden (z.B. in Heimatnähe). Für Studierende, die die Unterrichtspraxis heimatnah leisten, verkürzt sich die erforderliche Präsenzzeit in Marburg auf ca. 8 ½ Monate.  Die Weiterbildung endet mit einer Abschlussarbeit, mündlichen und schriftlichen Prüfungen sowie einer unterrichtspraktischen Prüfung (Abschlusslehrprobe) im gewählten Schwerpunkt.

Erfolgreiche Absolvent*innen der Weiterbildung sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation - Schwerpunkt Orientierung und Mobilität (O&M)“ bzw. „... - Schwerpunkt Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)“ zu führen. Wer dann noch eine weitere Qualifikation anstrebt, kann den zweiten Schwerpunkt in einem der nächsten Weiterbildungsgänge ergänzen.

Nächste Weiterbildungsdurchgänge

  • Fachschulkurs 24: 01.03.2024 - 28.02.2025
  • Fachschulkurs 25: 01.10.2025 – 30.09.2026

Die ersten Anmeldungen sind bereits eingegangen.  Interessent*innen können sich ab sofort bewerben. Für Einrichtungen oder Verbände, die Fachkräfte zur Weiterbildung entsenden und sich einen Platz sichern möchten, besteht die Möglichkeit der verbindlichen Reservierung eines Teilnahmeplatzes.