blista-Datenschutzhinweise zu den schulischen Angeboten

Sie möchten Ihr Kind in einer unserer Schulen anmelden oder erst einmal Informationen einholen? Wir freuen uns, wenn wir Ihre Fragen beantworten und Sie bei dieser Entscheidung begleiten dürfen.

Für eine gute Beratung benötigen wir neben den Kontaktdaten ggf. weitere Informationen. Lesen Sie Näheres hierzu in den folgenden Abschnitten.

Infogespräche, Schnuppertage, Orientierungswochen

Wer die vielfältigen Möglichkeiten der blista kennen lernen möchte, die genau auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Seheinschränkungen abgestimmt sind, kann bei der blista gerne für einen Tag oder gleich eine ganze Woche „reinschnuppern“. Um hier für jeden Interessierten das optimale Programm zusammenstellen zu können, benötigen wir neben dem Namen des Kindes auch das Geburtsdatum und Grundinformationen zum aktuellen Schulbesuch (Schule; Schulform; Schulzweig; aktueller Jahrgang).

Darüber hinaus benötigen wir Angaben zur Art der Sehbehinderung, um Sie und Ihr Kind passgenau beraten und geeignete Unterlagen zur Verfügung stellen zu können.

Wird der Schulbesuch in der blista konkret, sind für einen guten Start weitere Informationen wichtig. Sie betreffen die Schullaufbahn, etwaige Fremdsprachenkenntnisse, die Hobbies Ihres Kindes, seine Arbeitstechniken, ggf. Erfahrungen im Umgang mit Computern und zu gesundheitlichen/medizinischen Aspekten wie z. B. Allergien. So können wir die passenden Angebote vorschlagen und eine Klasse auswählen, in der sich Ihr Kind mit seinen Wünschen, Vorlieben und Fähigkeiten wohlfühlt.

Carl-Strehl-Schule

Mit der Anbahnung und Durchführung einer Maßnahme der Eingliederungshilfe werden zu diesem Zweck für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler persönliche Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert und in der Verwaltung sowie in den pädagogischen Ressorts Schule, dezentrale Internate und Rehabilitationseinrichtung (RES) Schülerakten angelegt.

Abhängig von Ihrer Anfrage und vom Beratungsstatus benötigen wir ggf. den Namen Ihres Kindes, das Geburtsdatum und den Namen der derzeitigen Schule mit Schulzweig und Klasse (G 8 und G 9), den bisherigen Schulverlauf, durch wen die Betreuung erfolgt, welcher Schulzweig der CSS angestrebt wird und ob Ihr Kind blind, sehbehindert oder hör-sehbehindert ist. Mit diesen Informationen können wir adäquat die pädagogischen Voraussetzungen einschätzen und die notwendigen Vorbereitungen in Bezug auf Eingangsunterricht, Lerngruppenzusammensetzung etc. treffen.

Die Daten umfassen verwaltungsrelevante Informationen für die Korrespondenz und Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern der Maßnahme, erforderliche medizinische Befunde (z. B. augenärztliche und ggf. weitere medizinische Befundberichte) sowie Informationen zur Planung und Dokumentation der pädagogischen und rehabilitativen Förderung (z. B. besuchte Unterrichtsveranstaltungen, Schulleistungen, erreichte Abschlüsse, Förderpläne und Entwicklungsberichte, Sehstatus, erforderliche Hilfsmittel, Einschätzungen des Rehabilitationsbedarfs und Dokumentation der rehabilitativen Förderung). Die Datenhaltung geschieht teils in elektronischer Form und teils in Form einer Schülerakte in Papierform.

Grundlage für die Datenerhebung und die weitere Datenverarbeitung wird in den §§ 35 SGB I und 67 a ff. SGB X gelegt. Zudem erfolgen die Datenerhebung und die weitere Datenverarbeitung in der Schule nach den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes (§ 83 HSchG) und der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen in Ihrer jeweils gültigen Fassung (im Internet siehe: kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/datenschutz). In dieser Verordnung finden Sie auch einen Überblick darüber, welche Daten grundsätzlich in der Schule gehalten werden dürfen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen.

Carl-Strehl-Gymnasium

Mit der Anbahnung und Durchführung des Schulvertrages wird für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler eine Schülerakte angelegt. In dieser Akte werden zunächst die auf dem Stammblatt ausgedruckten Daten erfasst und nach und nach im Fortgang der Schullaufbahn um weitere Daten zu den besuchten Unterrichtsveranstaltungen, den Leistungen und den erreichten Abschlüssen ergänzt.

Abhängig von Ihrer Anfrage und vom Beratungsstatus benötigen wir ggf. den Namen Ihres Kindes, das Geburtsdatum, den Namen der derzeitigen Schule mit Schulzweig und Klasse (G 8 und G 9), den Namen der derzeitigen Schule mit Schulzweig und Klasse (G 8 und G 9), die angestrebte Zielklasse sowie die Sprachenfolge (1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache). Mit diesen Informationen können wir Um adäquat die pädagogischen Voraussetzungen einschätzen zu können und die für uns daraus notwendigen Vorbereitungen in Bezug auf Eingangsunterricht, Lerngruppenzusammensetzung etc. treffen.

Die Datenhaltung geschieht teils in elektronischer Form und teils in Form einer Schülerakte in Papierform. Die Grundlage für die Datenerhebung und weitere Datenverarbeitung wird im § 83 des Hessischen Schulgesetzes und in der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen in der jeweils aktuellen Fassung gelegt (im Internet siehe: kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/datenschutz). In dieser Verordnung finden Sie auch einen Überblick darüber, welche Daten grundsätzlich in der Schule gehalten werden dürfen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen.

Montessori-Grundschule

Mit der Anbahnung und Durchführung des Schulvertrages wird für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler eine Schülerakte angelegt. In dieser Akte werden zunächst die auf dem Stammblatt ausgedruckten Daten erfasst und nach und nach im Fortgang der Schullaufbahn um weitere Daten zu den besuchten Unterrichtsveranstaltungen, den Leistungen und den erreichten Abschlüssen ergänzt.

Abhängig von Ihrer Anfrage und vom Beratungsstatus benötigen wir ggf. den Namen Ihres Kindes, das Geburtsdatum und den Namen des derzeitigen Kindergartens bzw. der derzeitigen Grundschule mit Klasse und für welche Klasse und welches Schuljahr Sie sich zum Schuleinstieg interessieren.

Mit diesen Informationen können wir adäquat die pädagogischen Voraussetzungen einschätzen und die notwendigen Vorbereitungen in Bezug auf Eingangsunterricht, Lerngruppenzusammensetzung etc. treffen.

Die Datenhaltung geschieht teils in elektronischer Form und teils in Form einer Schülerakte in Papierform. Die Grundlage für die Datenerhebung und weitere Datenverarbeitung wird im § 83 des Hessischen Schulgesetzes und in der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen in der jeweils aktuellen Fassung gelegt (im Internet siehe: kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/datenschutz). In dieser Verordnung finden Sie auch einen Überblick darüber, welche Daten grundsätzlich in der Schule gehalten werden dürfen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen.